Die Single-Auslandsreisekrankenversicherung für AOK-Kunden
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jährlich
AOK-Auslandprivat Single
Anzahl Urlaubstage
Der Schutz gilt für alle Urlaubsreisen ins Ausland innerhalb eines Jahres mit einer Reisedauer je Reise von maximal 8 Wochen.
max. 8 Wochen je Reise
Beratung und Behandlung beim Arzt
Erstattet werden Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten.

Medikamente und Verbandmittel
Wir erstatten ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Nicht als Arzneimittel gelten, auch wenn sie verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.

Heilmittel
Erstattet werden durch einen Arzt verordnete Heilmittel: Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – medizinische Bäder und Massagen.

Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
Wir erstatten ärztlich verordnete Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte), soweit diese erstmals während des Auslandsaufenthaltes erforderlich werden.

Krankenhaus
Wir erstatten die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Bei einem Krankenhausaufenthalt eines minderjährigen Kindes übernehmen wir zusätzlich die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson.

Transportkosten
Wir erstatten die Kosten für Rettungsdienste (z. B. Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall. Die Aufwendungen werden ebenfalls übernommen, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Verlegung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus handelt.

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
Wir erstatten Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, wenn im unmittelbaren Anschluss eine Behandlung im Krankenhaus stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

Schmerzstillende Zahnbehandlung und Anfertigung von provisorischem Zahnersatz
Wir erstatten die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen. Ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Inlays.

Krankenrücktransport
Erstattungsfähig sind die Kosten eines Rücktransports, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls zusätzlich für die Rückkehr ins Inland anfallen.
Voraussetzungen sind, dass:
Voraussetzungen sind, dass:
- der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden,
- der Rücktransport an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgt,
- der Rücktransport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert werden.

- Was ist mit AOK-Auslandprivat Single nicht abgesichert?
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- Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
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- Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
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- Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
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- Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
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- Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
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Ihre Fragen rund um Corona
- Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Corona-Virus erkranke?
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- Kann ich für aktuelle und zukünftige Reisen eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei Ihnen abschließen?
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- Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
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Vor der Reise
Unsere medizinische Reisezielberatung hilft Ihnen vor Ihrer Reise zu Fragen zum Beispiel zu Infektionsrisiken vor Ort oder notwendigen Impfungen.
Während der Reise
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit helfen wir Ihnen den passenden Arzt zu finden und sorgen dafür, dass Sie sicher nach Hause kommen. Unseren 24-Stunden-Notfall-Service erreichen Sie jeden Tag rund um die Uhr.
* aus dem Festnetz gebührenfrei, aus deutschen Mobilfunknetzen 0,42 € pro Minute
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 8 44 - 70 00, Telefax: (06 81) 8 44 - 25 09
Website: www.ukv.de, E-Mail: service@ukv.de, AG Saarbrücken, HRB: 7184
Telefon: (06 81) 8 44 - 70 00, Telefax: (06 81) 8 44 - 25 09
Website: www.ukv.de, E-Mail: service@ukv.de, AG Saarbrücken, HRB: 7184