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Regelmäßige Vorsorge­unter­suchungen helfen, Ihre Gesund­heit optimal zu schützen. Ihre AOK NordWest bezahlt alle gesetz­lichen Vorsorge­unter­suchungen. Sie möchten noch mehr tun?
Mit dem Zusatztarif AOK-VorsorgePRIVAT sichern Sie sich zusätzliche Leistungen, die Ihre Gesundheit schützen und erhalten.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Zusatzversicherung für Vorsorge ab

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Sehen & Hören

Sehen & Hören

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft
Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Sehen & Hören

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Was kostet die Zusatzversicherung für Vorsorge?

Brillen / Kontaktlinsen?

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AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Brillen/Kontaktlinsen und Augenoperationen
Brillen und Kontaktlinsen
Icon Ja
80%
Refraktive Chirurgie
Icon Ja
Gesundheitsuntersuchungen
Vorsorge­untersuchungen
Icon Ja
Impfungen und Prophylaxe
Schutzimpfungen für das Inland
Icon Ja
Reiseschutz-Impfungen (inkl. Malariaprophylaxe)
Icon Ja
Hörgeräte
Hörgeräte und Reparaturen
Icon Ja
80%
AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und der Tarif.

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+49 681 844-7031

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Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu AOK-VorsorgePRIVAT

Warum ist AOK VorsorgePRIVAT eine sinnvolle Ergänzung zur AOK-Leistung?
  • Die AOK übernimmt alle gesetzlichen Vorsorgeleistungen, z. B. Gesundheits-Check-ups, Krebsfrüherkennung, Kinder- und Jugenduntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge und Schutzimpfungen nach STIKO.
    Viele zusätzliche Vorsorgeleistungen, Reiseimpfungen oder hochwertige Hilfsmittel zahlen Sie jedoch selbst.
    Mit AOK‑VorsorgePRIVAT schließen Sie genau diese Lücken – und senken Ihre Eigenanteile bei Vorsorge, Impfungen, Brillen und Hörgeräten deutlich.

    Die AOK übernimmt alle gesetzlichen Vorsorgeleistungen, z. B. Gesundheits-Check-ups, Krebsfrüherkennung, Kinder- und Jugenduntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge und Schutzimpfungen nach STIKO.
    Viele zusätzliche Vorsorgeleistungen, Reiseimpfungen oder hochwertige Hilfsmittel zahlen Sie jedoch selbst.
    Mit AOK‑VorsorgePRIVAT schließen Sie genau diese Lücken – und senken Ihre Eigenanteile bei Vorsorge, Impfungen, Brillen und Hörgeräten deutlich.

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind bereits über die AOK abgedeckt – und was leistet AOK VorsorgePRIVAT zusätzlich?
  • Über die AOK sind die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen abgesichert, etwa:

    • Gesundheits-Check-ups
    • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
    • U‑ und J‑Untersuchungen für Kinder und Jugendliche
    • Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge
    • gesetzliche Schutzimpfungen

    Mit AOK‑VorsorgePRIVAT sichern Sie sich darüber hinaus:

    • 100 % Erstattung für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
    • bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr
    • im 1. Kalenderjahr max. 200 EUR
    • in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen max. 500 EUR

    So können Sie auch zusätzliche, medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen nutzen, die nicht oder nicht vollständig von der AOK bezahlt werden (z. B. bestimmte IGeL-Leistungen), sofern sie nach GOÄ abgerechnet werden.

    Über die AOK sind die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen abgesichert, etwa:

    • Gesundheits-Check-ups
    • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
    • U‑ und J‑Untersuchungen für Kinder und Jugendliche
    • Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge
    • gesetzliche Schutzimpfungen

    Mit AOK‑VorsorgePRIVAT sichern Sie sich darüber hinaus:

    • 100 % Erstattung für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
    • bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr
    • im 1. Kalenderjahr max. 200 EUR
    • in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen max. 500 EUR

    So können Sie auch zusätzliche, medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen nutzen, die nicht oder nicht vollständig von der AOK bezahlt werden (z. B. bestimmte IGeL-Leistungen), sofern sie nach GOÄ abgerechnet werden.

Wie sind Schutzimpfungen und Reiseimpfungen abgesichert?
  • Die AOK übernimmt die gesetzlichen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der STIKO. Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe gehören oft nicht zu den Regelleistungen und sind dann für Sie eine Selbstzahlerleistung.

    Mit AOK‑VorsorgePRIVAT erhalten Sie zusätzlich:

    • 100 % Erstattung für: Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen, Malariaprophylaxe (ärztliche Behandlung inkl. Arzneimittel)
    • bis zu 300 EUR in zwei Kalenderjahren (laufendes und vorheriges Kalenderjahr werden zusammengerechnet)

    Damit sind Sie auch auf Reisen gesundheitlich besser abgesichert und reduzieren Ihre Impfkosten deutlich.

    Die AOK übernimmt die gesetzlichen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der STIKO. Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe gehören oft nicht zu den Regelleistungen und sind dann für Sie eine Selbstzahlerleistung.

    Mit AOK‑VorsorgePRIVAT erhalten Sie zusätzlich:

    • 100 % Erstattung für: Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen, Malariaprophylaxe (ärztliche Behandlung inkl. Arzneimittel)
    • bis zu 300 EUR in zwei Kalenderjahren (laufendes und vorheriges Kalenderjahr werden zusammengerechnet)

    Damit sind Sie auch auf Reisen gesundheitlich besser abgesichert und reduzieren Ihre Impfkosten deutlich.

Erhalte ich Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, die ich im Internet kaufe?
  • Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

    Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

    Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

Downloads

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Unser Tarif AOK-VorsorgePRIVAT
im Video erklärt

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UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK NordWest
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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